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Nachwuchspreis der Niedersächsischen Landesbeauftragten für Heimatvertriebene, Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler

AUSLOBUNG FÜR DAS JAHR 2022


Mit dem Nachwuchspreis möchte die Landesbeauftragte für Heimatvertriebene, Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler, Editha Westmann MdL, dem Erinnerungsverlust entgegenwirken, der aus dem Älterwerden der Erlebnisgeneration resultiert, die von Flucht und Vertreibung bei und nach Ende des Zweiten Weltkrieges berichten kann. Angesichts der Dimension dieses Themas (jeder vierte Niedersachse hat familiäre Wurzeln im ehemals deutschen Osten) und dessen oft vernachlässigter Behandlung in der Schule und Wissenschaft erkennt die Landesbeauftragte dringenden Handlungs- und Förderbedarf. Junge Menschen wie auch Lehrer und Dozenten sollen dazu animiert werden, den Schicksalen der Heimatvertriebenen mehr Beachtung zu schenken. Es gilt, den Dialog zwischen den Generationen zu fördern und die vorhandene letzte Möglichkeit zu nutzen, der Erlebnisgeneration zuzuhören und Fragen zu stellen.

Um diese Ziele zu erreichen, soll die Leistung junger Niedersachsen zwischen 16 und 30 Jahren gewürdigt werden, die sich in Schule, Ausbildung, Studium, Ehrenamt oder privat mit der Geschichte der deutschen Heimatvertriebenen auseinandersetzen. Dies kann in der jüngeren Vergangenheit der Fall gewesen sein oder fortdauernd erfolgen. Es können Schul- und Studienleistungen zum Thema Flucht und Vertreibung 1945 ff. ausgezeichnet werden wie auch ehrenamtliche oder private Tätigkeiten und Projekte, bei denen das Thema den Schwerpunkt bildet.

Der Preis wird zum zweiten Mal vergeben. Dotiert ist er mit 6.000 Euro, die sich auf einen Hauptpreis und drei Förderpreise verteilen. Für den Hauptpreis kann es bis zu 3.000 Euro geben.
Für die Vergabe des Hauptpreises ist eine herausragende Leistung maßgeblich, die sich schulisch, wissenschaftlich, kulturell oder gesellschaftlich aus anderen förderwürdigen Leistungen im besonderen Maße hervorhebt. Zu jedem Preis gibt es außerdem eine Urkunde. Überreicht werden die Preise im Rahmen eines Festakts.

Der Vorschlag muss einen aussagekräftigen Lebenslauf der oder des Vorgeschlagenen und eine Begründung der Schule, der Ausbildungsstätte, der Hochschule, des Vereins oder Projektpartners mit Erläuterungen zum auszeichnungswürdigen Engagement enthalten.
Vorschläge und Begründungen dürfen auch von Angehörigen, Bekannten oder Freunden abgegeben werden. Eigenbewerbungen sind ebenfalls zulässig. Es können sich auch Gruppen bis zu fünf Personen bewerben oder vorgeschlagen werden, die gemeinsam an einem Projekt gearbeitet haben.
Die Begründung soll maximal zwei DIN-A4-Seiten lang sein. Vorgeschlagene Textarbeiten, wie etwa Projektberichte oder Bachelor- und Masterarbeiten, sind in Gänze beizufügen. Für andere vorgeschlagene Leistungen kann zur besseren Präsentation etwa eine Video- oder Audiodatei miteingereicht werden.

Die Auswahl der Preisträgerinnen und Preisträger erfolgt durch eine fünfköpfige Jury, die von der Landesbeauftragten zusammengestellt wird. Ein Anspruch auf den Preis besteht nicht. Die anvisierte Gewinnverteilung kann aufgrund der Bewerberlage durch die Juryentscheidung abweichen.

Vorschläge werden ausschließlich in elektronischer Form inklusive aller erforderlichen Anlagen bis zum
15. September 2022 an folgende E-Mail-Adresse erbeten: buero.landesbeauftragte@mwk.niedersachsen.de


Hannover, den 15. Februar 2022
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