Teilerfolg bei Spätaussiedler-Renten
Teilerfolg bei Spätaussiedler-Renten
GRUNDRENTE AM 1. JANUAR 2021 IN KRAFT GETRETEN
Zum 1. Januar 2021 ist das „Gesetz zur Einführung der Grundrente für langjährige Versicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung mit unterdurchschnittlichen Einkommen und für weitere Maßnahmen zur Erhöhung der Alterseinkommen“ (Grundrentengesetz) in Kraft getreten.
Von den Verbesserungen im Rentenrecht und in der Grundsicherung sowie beim Wohngeld können Aussiedler und Spätaussiedler profitieren. Viele von ihnen haben in ihren Herkunftsgebieten jahrzehntelang mit geringem Verdienst gearbeitet. Indem der deutsche Staat die Leistung dieser Menschen nun verstärkt anerkannt, werden die in den Neunzigerjahren beschlossenen Rentenkürzungen teilweise ausgeglichen.
Die Niedersächsische Landesbeauftragte für Heimatvertriebene und Spätaussiedler, Editha Westmann MdL, merkt hierzu an: „Im Zuge der deutschen Vereinigung stand die Bundesregierung vor der großen Herausforderung, die Renten in West und Ost zu sichern. Aus diesem Grunde wurde die Fremdrente für unsere Aussiedler damals um 40 Prozent gekürzt. Die Entgeltpunkte wurden für Einzelpersonen auf 25 und für Paare zusammen gar nur 40 Entgeltpunkte gedeckelt. Im Laufe der Jahre konnte das Rentenniveau zwischen West und Ost glücklicherweise immer weiter angeglichen werden. Doch die Fremdrente der Deutschen aus Russland blieb davon unberücksichtigt. Infolgedessen gerieten viele Spätaussiedler in die Altersarmut, obgleich sie ihr Leben lang gearbeitet hatten. In Niedersachsen plädiere ich seit Jahren dafür, dass wir unserer Verantwortung gegenüber den Aussiedlern und Spätaussiedlern gerecht werden und ihre Lebensleistung würdigen.“
Von der Umsetzung der neuen Berechnungsprogramme und der Erteilung der neuen Bescheide an Berechtigte sind rund 1,3 Millionen Bundesbürger betroffen. Dies stellt die Rentenversicherungsträger vor große Herausforderungen. Es ist allerdings dafür gesorgt, dass die erhöhte Leistung automatisch gezahlt wird, ohne dass ein eigener Antrag nötig wäre. Editha Westmann begrüßt den wichtigen Teilerfolg, sieht aber anhaltenden Handlungsbedarf: „Ich werde mich auch künftig dafür starkmachen, rentenrechtliche Benachteiligungen der Aussiedler und Spätaussiedler weitergehend und umfassend zu beseitigen.“
Hannover, den 11. Januar 2021
Artikel-Informationen
Ansprechpartner/in:
Verbindungsbüro zur Niedersächsischen Landesbeauftragten für Heimatvertriebenen, Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler