Niedersachsen klar Logo

Aktuelle Informationen für Spätaussiedler aus der Ukraine

Merkblatt (Stand 18. März 2022)


Die Niedersächsische Landesbeauftragte für Heimatvertriebene, Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler, Editha Westmann MdL, informiert über die aktuellen Regelungen für den kriegsbedingt aus der Ukraine geflüchteten Personenkreis, der Anspruch auf das Spätaussiedleraufnahmeverfahren hat.

Angesichts des Krieges in der Ukraine dürfen alle ukrainischen Staatsbürger als Flüchtlinge in die EU visumfrei einreisen. Dies gilt auch für die schätzungsweise 25.000 bis 30.000 Personen, die der deutschen Minderheit angehören und aufgrund der besonderen Situation in der Ukraine nun direkt in der Landesaufnahmebehörde in Friedland ihr Aufnahmeverfahren als Spätaussiedler beantragen können, wenn alle Voraussetzungen dafür vorliegen und nachgewiesen werden können.

Es ist zu erwarten, dass aus diesem Personenkreis ca. 2000 bis 3000 Menschen kriegsbedingt in der nächsten Zeit zu uns kommen werden. Allerdings ist im Augenblick nicht verlässlich abzusehen, wie viele Personen aus dieser Gruppe tatsächlich ein Aufnahmeverfahren nach dem Bundesvertriebenengesetz anstreben werden. Momentan wird mit 1000 bis 1500 Personen gerechnet, von denen ein zurzeit nicht abschätzbarer Teil lediglich über geringe Deutschkenntnisse verfügen dürfte.

Ferner ist davon auszugehen, dass viele Spätaussiedler aus der Ukraine nicht direkt nach Friedland fahren, sondern in anderen Aufnahmeeinrichtungen ankommen. Außerdem werden einige Spätaussiedler persönliche Kontakte zu Familienangehörigen und Bekannten in Niedersachsen nutzen, um dort unterzukommen. Daher ist damit zu rechnen, dass der erste Kontakt zwischen Behörden und Spätaussiedlern in zahlreichen Fällen in den Kommunen erfolgt.

WICHTIG! Bitte beachten Sie folgende Hinweise:
  • Vor Anreise in die Aufnahmestelle Friedland ist unbedingt eine Anmeldung im Bundesverwaltungsamt vorzunehmen (Tel. 022899358-20255, E-Mail ukraine-friedland@bva.bund.de);
  • Achtung: Bei Antragstellung in Friedland müssen alle Voraussetzungen erfüllt sein (Abstammung, Sprachkenntnisse, Bekenntnis zur deutschen Nationalität);
  • Liegen diese Voraussetzungen (noch) nicht vor, ist eine Vorsprache in Friedland nicht zweckmäßig. In diesen Fällen kann aber der vorläufige Schutzstatus als Kriegsflüchtling aus der Ukraine in Anspruch genommen werden.Ein solcher vorübergehender Aufenthalt ist für einen späteren Antrag zur Aufnahme als Spätaussiedler NICHT SCHÄDLICH, wenn innerhalb von sechs Monaten (!) ein inzwischen begründeter Antrag in Friedland (etwa nach Verbesserung unzureichender Deutschkenntnisse oder Beschaffung fehlender Unterlagen) gestellt wird. Der Aufenthalt als Kriegsflüchtling davor wird dann als „nur vorübergehend“ gewertet.
In der Zwischenzeit können alle Leistungen für Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine in Anspruch
genommen werden: Es besteht ein vorläufiges Aufenthaltsrecht, Arbeitsmöglichkeit sowie
Anspruch auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Die Meldung in diesem Fall
erfolgt bei den üblichen Flüchtlingsaufnahmestellen in den Bundesländern.


Weitere Informationen und Auskünfte

Bundesverwaltungsamt
Tel. 022899358-20255 (Mo-Do 8.00-16.30 Uhr, Fr 8.00-15.00 Uhr, Sa u So 8.00-13.00 Uhr)

Beauftragter der Bundesregierung für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten

Niedersächsische Landesbeauftragte für Heimatvertriebene und Spätaussiedler
Tel. 0511-1207580
Листівка для пізніх переселенців з України від 18 березня 2022 року

  Актуальна інформація для пізніх переселенців з УкраїнУкраїни (станом на 18 березня 2022 р.)
(PDF, 0,10 MB)

Merkblatt für Spätaussiedler aus der Ukraine, Stand 18.03.2022

  Aktuelle Informationen für die Aufnahme von Spätaussiedler aus der Ukraine
(PDF, 0,09 MB)

Artikel-Informationen

erstellt am:
11.03.2022
zuletzt aktualisiert am:
18.03.2022

Ansprechpartner/in:
Verbindungsbüro zur Niedersächsischen Landesbeauftragten für Heimatvertriebenen, Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln